Informationen vom BSSB zum neuen Waffenrecht und der neuen Bedürfnisprüfung
Seit September dieses Jahres sind alle Regelungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentlich für Sportschützen sind u. a. die Neuerungen zur Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Die Information des BSSB für Vereine im September 2021 stellen wir hier zur Ansicht ein.